Tennisclub Rot-Weiss 1967 Rudolstadt e.V.

Bereit für die Freigabe der Tennisplätze

Blick auf die Tennisplätze des TC Rot-Weiß Rudolstadt mit Logo des Vereins

Wie so viele, warten wir auf die Freigabe der Tennisplätze mit den entsprechenden Covid-19 Verhaltensregeln. Unsere Plätze sind bereit!

Dass sich Tennisspieler auf dem Tennisplatz nur selten in die Quere kommen, wirkt sich derzeit zu ihrem Vorteil aus. Während die meisten Hallen- und Mannschaftssportarten angesichts der Coronavirus-Krise wohl noch lange auf eine Lockerung der Verbote warten müssen, besteht für Tennisvereine die Hoffnung auf einen baldigen Saisonstart. Die meisten Bundesländer zögern noch, aber Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern erlauben das Tennisspielen bereits ab Montag, 20. April. Schleswig-Holstein plant eine Öffnung für den 4. Mai. Für Thüringen steht die Freigabe noch aus.

Damit die Ansteckungsgefahr im Verein minimiert wird, hat der DTB besondere Verhaltensregeln ausgegeben:

  1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 Meter muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Tennisplatzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
  2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu positionieren.
  3. Auf den bisher obligatorischen Handschlag wird verzichtet.
  4. Die Nutzung der Klubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
  5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
  6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
  7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.

Weitere Infos unter wirhelfentennis.de

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